Radverkehr endlich besser geregelt: Neufassung der StVO zum 1. April
Donnerstag, 18. April 2013
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Datum: 26. März 2013
Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt zum 1. April 2013 Verbesserungen für Radfahrer. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt die Gesetzesänderungen als einen Schritt in die richtige Richtung: „Wenn Städte und Gemeinden die neue StVO konsequent umsetzen, stärken sie den Radverkehr und machen ihn sicherer“, sagt der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr bevorzugt Radwege angelegt werden. Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Außerdem wird die Anlage von Fahrradstraßen und von Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Fahrbahn erleichtert. Autofahrer werden sich daher darauf einstellen müssen, dass in Zukunft mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind.
Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, auf einem Radfahrstreifen oder Radweg geführt wird, kann nun je nach örtlicher Situation entschieden werden. Syberg: „Das Vorurteil, die bisherigen Radwege seien für Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt. Sie sind auf diesen schmalen und oft völlig heruntergekommenen Wegen schlecht zu sehen, was vor allem an Kreuzungen und Einfahrten gefährlich ist. Die Verkehrsplanung muss künftig mehr den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst werden. Und – Radfahrer und Autofahrer müssen auf der Straße vernünftig miteinander umgehen und Rücksicht nehmen.“
Die Radwegebenutzungspflicht ist zwar nicht generell abgeschafft, soll aber auf ein erforderliches Maß beschränkt werden. Syberg: „Wenn neue Radwege gebaut werden sollen, muss dies zeitgemäß nach den geltenden Regeln der Technik geschehen. Dann werden sie so attraktiv für zügiges und komfortables Radfahren, dass keine Benutzungspflicht notwendig ist.
Zukünftig gelten Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer. Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich dann nicht mehr richten. Syberg: „Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug lenken und keine Fußgänger sind. Radfahren wird so schneller, komfortabler und sicherer.“ Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrradampeln zu beachten.
Solange für Radwege neben Gehwegen keine Fahrradsignale eingerichtet sind, müssen Radfahrer bis Ende 2016 weiter die Fußgängerampeln befolgen. Syberg: „Diese Übergangsfrist ist zu lang. Wir hoffen, dass Kommunen die Fußgängersignale schon eher für Radfahrer umstellen.“
Zusammen mit den seit 2009 geltenden Verwaltungsvorschriften wird die neue StVO Radfahrern Umwege ersparen. Einbahnstraßen können nun leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Neue Sackgassenschilder werden laut ADFC künftig zeigen, dass ein Durchkommen für Radfahrer oder Fußgänger möglich ist.
Schon im September 2009 sollte die StVO fahrradfreundlicher werden, doch bald darauf erklärte Bundesverkehrsminister Ramsauer die Gesetzesänderung wegen Formfehlern für unwirksam. In den folgenden drei Jahren behob sein Ministerium die Mängel und bereitete eine insgesamt neu gefasste StVO vor. Was sich im Einzelnen geändert hat und was das für Fahrradfahrer bedeutet, hat der ADFC auf www.adfc.de/stvo übersichtlich zusammengestellt.
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