Geplante Steuerentlastung für Diensträder
Dienstag, 13. November 2018
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Beginn Originaltext:
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Am Donnerstag, 8. November, hat der Bundestag eine Neuregelung der Besteuerung von Diensträdern beschlossen, die Dienstfahrräder und E‑Bikes steuerlich besser stellen soll.
Wir freuen uns sehr, dass es das Dienstrad erstmals prominent auf die Agenda bundespolitischer Gesetzgebung geschafft hat. Für uns ist dies ein klares Zeichen für den eindeutigen politischen Willen, Dienstfahrräder und E‑Bikes künftig steuerlich weiter zu entlasten. Da Gesetzesänderungen vor allem im Steuerrecht grundsätzlich sehr komplex sind, befinden wir uns aktuell im Austausch mit den Finanzbehörden, damit die Neuregelung bestmöglich und rechtlich einwandfrei im JobRad-Modell abgebildet werden kann. Unsere Arbeitgeberkunden, deren Mitarbeitende sowie unsere Partner im Fahrrad-Fachhandel werden wir hierüber schnellstmöglich und umfassend informieren.
Ihr JobRad-Team
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Ende Originaltext
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