Das Rechtsfahrgebot für Radfahrer bedeutet nicht, dass der Fahrradreifen am Randstein schleifen muss. Generell gelten 80 cm Abstand zum Straßenrand als guter Wert. Besondere Bedingung wie enge Fahrbahnen oder große Gullideckel erfordern allerdings angemessene Anpassungen.https://www.pd-f.deImpressum / Imprint: pressedienst-fahrrad, Gunnar Fehlau, Ortelsburger Str. 7, 37083 Göttingen, Germany, T: 0049(0)551/5031545, M: 0049(0)171/4155331, F: 0049(0)551/5031457, gf@pd-f.de, www.pd-f.de Quelle/Source [´www.pd-f.de / Kay Tkatzik´]
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2894 kB
Aufspieldatum:
26.04.2019
Bildunterschrift:
Das Rechtsfahrgebot für Radfahrer bedeutet nicht, dass der Fahrradreifen am Randstein schleifen muss. Generell gelten 80 cm Abstand zum Straßenrand als guter Wert. Besondere Bedingung wie enge Fahrbahnen oder große Gullideckel erfordern allerdings angemessene Anpassungen.
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