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Für den deutschen Straßenverkehr sind beleuchtungstechnische Komponenten (Scheinwerfer, Rücklicht, Dynamo, Akku-Licht etc.) nur dann zugelassen, wenn sie das deutsche Prüfzeichen tragen: eine Wellenlinie, sowie eine vom Kraftfahrt-Bundesamt vergebene Zahl mit vorangestelltem Buchstaben K.https://www.pd-f.deImpressum / Imprint: pressedienst-fahrrad, Gunnar Fehlau, Ortelsburger Str. 7, 37083 Göttingen, Germany, T: 0049(0)551/5031545, M: 0049(0)171/4155331, F: 0049(0)551/5031457, gf@pd-f.de, www.pd-f.de Quelle/Source [´www.pd-f.de / pressedienst-fahrrad´]
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Bildgröße:
2421 x 1710 px
Größe:
1791 kB
Aufspieldatum:
03.03.2020
Bildunterschrift:
Für den deutschen Straßenverkehr sind beleuchtungstechnische Komponenten (Scheinwerfer, Rücklicht, Dynamo, Akku-Licht etc.) nur dann zugelassen, wenn sie das deutsche Prüfzeichen tragen: eine Wellenlinie, sowie eine vom Kraftfahrt-Bundesamt vergebene Zahl mit vorangestelltem Buchstaben K.
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