Ein weißes Auto überholt eine Person auf einem Fahrrad mit Anhänger auf einer Straße ohne Fahrradspur in einem Wohngebiet.Die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt Autofahrern bei der Vorbeifahrt an Radfahrern innerörtlich einen Mindestabstand von 1,5 m vor. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten 2,0 m.https://www.pd-f.deImpressum / Imprint: pressedienst-fahrrad, Gunnar Fehlau, Ortelsburger Str. 7, 37083 Göttingen, Germany, T: 0049(0)551/5031545, M: 0049(0)171/4155331, F: 0049(0)551/5031457, gf@pd-f.de, www.pd-f.de Quelle/Source [´www.pd-f.de / Luka Gorjup´]
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4268 kB
Aufspieldatum:
27.03.2020
Bildunterschrift:
Die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt Autofahrern bei der Vorbeifahrt an Radfahrern innerörtlich einen Mindestabstand von 1,5 m vor. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten 2,0 m.
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